Obl. Theoriekurs & Führbarkeitsbeurteilung

Neues Hundegesetz im Kanton FR, gültig ab 01.01.2024

Das Wichtigste in Kürze:
  • Erst- und Neuhundehalter müssen VOR der Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs besuchen.
  • ALLE Hundehalter müssen spätestens 18 Monate nach Übernahme des Hundes einen  Führbarkeitstest absolvieren.
  • Die Liste der verbotenen Hunderassen (Pitbull und Pitbullmischlinge) bleibt bestehen.
HIER kannst du alles genau nachlesen.

HIER findest du die Dokumente für den Test zur Beurteilung der Führbarkeit

 

Als anerkannte Hundeausbildnerin biete ich sowohl die Theoriekurse, als auch die Führbarkeitsprüfung an.


THEORIEKURS

WANN:

06. Januar   13:00 - 18:00 Uhr 
17. März   09:00 - 15:00 Uhr (1h Mittagspause)
20. Mai   09:00 - 15:00 Uhr (1h Mittagspause)
11. August   09:00 - 15:00 Uhr (1h Mittagspause)
10. Oktober   16:00 - 22:00 Uhr (1h Abendessenpause)
30. November   09:00 - 15:00 Uhr (1h Mittagspause)

 

WO & WIE:

Online per Zoom, bequem von Zuhause aus

 

KOSTEN:

CHF 150.- inkl. Bestätigung

 

BESONDERES:

Wer bei mir den Theoriekurs absolviert, und nach Einzug des Hundes bei mir die Welpenschule bzw. Erziehungs-Gruppenstunden besucht,  erhält eine Vergünstigung von 10% auf das 1. Gruppenstunden 10er Abo.
Das Gruppenstunden 10er Abo hat kein Verfallsdatum, und kann in die weiterführenden Gruppenstunden (zbsp. die Junhundegruppe) übertragen werden.

 

FÜHRBARKEITSBEURTEILUNG

Da der Hund bei der Beurteilung der Führbarkeit mind.  12 Monate alt sein muss, sind erst per Ende 2024 / Anfang 2025 die ersten Prüfungen geplant. Falls du jedoch bereits vorher schon deine Prüfung absolvieren möchtest, vielleicht weil du einen Hund aus dem Tierschutz hast, der bereits älter als 12 Mt ist, und du dich bereit für die Prüfung fühlst, kannst du dich gerne bei mir melden.