...das kantonale Hundegesetz

Neues Hundegesetz im Kanton FR, gültig ab 01.01.2024

Das Wichtigste in Kürze:
  • Erst- und Neuhundehalter müssen VOR der Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs besuchen.
  • ALLE Hundehalter müssen spätestens 18 Monate nach Übernahme des Hundes einen  Führbarkeitstest absolvieren.
  • Die Liste der verbotenen Hunderassen (Pitbull und Pitbullmischlinge) bleibt bestehen.
HIER kannst du alles genau nachlesen.

HIER findest du ein Video des Führbarkeitstest, welchen ALLE Hundehalter mit ihrem Hund absolvieren müssen.
HIER findest du das Dokument zur Beurteilung der Führbarkeit


HIER findest du die Termine der geplanten Theoriekurse und der  Führbarkeitsprüfung